Leidet ein Mensch an psychischen Problemen, ist es für diesen oft nicht einfach, das passende Hilfsangebot zu finden. Meiner Erfahrung nach haben die meisten Menschen, sofern sie nicht selbst im psychosozialen Berufsfeld arbeiten, Probleme damit, die „Psycho“ Berufe zu unterscheiden. Diese Seite soll dabei helfen, sich zu orientieren und Sie über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten aufklären.

Die (selbstständige) Behandlung von psychischen Störungen ist in Österreich nur bestimmten Berufsgruppen gestattet. Neben PsychiaterInnen gehören dazu PsychotherapeutInnen oder Klinische PsychologInnen sowie MusiktherapeutInnen. Diese Informationen sind etwa der Website des Gesundheitsministeriums zu übernehmen:

„Diagnose- und Behandlungsvorbehalt der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe:

Die Untersuchung auf das Vorliegen einer Krankheit oder krankheitswertigen Störung sowie deren Behandlung sind in Österreich vor allem Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen und Fachärzten vorbehalten, auch wenn dies mit Hilfe komplementärmedizinischer oder sonstiger komplementärer Methoden erfolgt.

Dieser  Arztvorbehalt, der dem Schutz der Patientinnen und Patienten und der Qualitätssicherung in der Ausübung der Medizin dient, bedeutet auch für den Bereich der Komplementärmedizin einen Ausschließlichkeitsanspruch für Ärztinnen und Ärzte auf die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten.

Die Diagnostik und Behandlung von psychischen Verhaltensstörungen und Leidenszuständen fällt auch in das Berufsbild der Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, der Klinischen Psychologinnen oder Psychologen und der Gesundheitspsychologinnen “ …“.

„Die Behandlung von Menschen mit Verhaltensstörungen und Leidenszuständen durch den Einsatz musikalischer Mittel ist Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten vorbehalten.“

Was ist der Unterschied zwischen Psychiater, Psychotherapeut und Klinischem Psychologen?

Sowohl PsychiaterInnen, als auch PsychotherapeutInnen und Klinische PsychologInnen dürfen psychische Störungen wie etwa Depressionen behandeln.

Bei der Behandlung durch PsychiaterInnen und PsychotherapeutInnen spricht man von Psychotherapie. Bei Klinischen Psychologen spricht man von klinisch psychologischer Behandlung. Alle drei Berufsgruppen dürfen grundsätzlich jede psychisch Störung behandeln, sofern der Patient, die Patientin therapiefähig ist. Jede Berufsgruppe kann sich zusätzlich in einem bestimmten Bereich durch Literaturstudium oder durch Fortbildungen weiter spezialisieren.

PsychiaterInnen sind ÄrztInnen. Sie haben also Medizin studiert. Klinische PsychologInnen haben zunächst Psychologie studiert. Nach der Ausbildung zur Psychologin/zum Psychologen haben sie eine Weiterbildung zur Klinischen Psychologin/ zum Klinischen Psychologen absolviert. PsychotherapeutInnen haben eine Ausbildung in Psychotherapie absolviert. Eine Psychotherapieausbildung ist Menschen mit Grundberufen im Gesundheitsbereich (z.B. Ärzten, Lehrern, Psychologen, Krankenschwestern, ..) vorbehalten. Bei besonderer Eignung (wird durch den Ausbildungsverein entschieden) können aber auch Menschen, die nicht einen dieser Grundberufe haben, die Ausbildung zum Psychotherapeuten/ zur Psychotherapeutin absolvieren.

Alle drei Psy Berufsgruppen können und dürfen feststellen, ob bei einer Person eine psychische Erkrankung vorliegt. Alle drei Psy Berufsgruppen dürfen auch mit ihren erlernten Methoden psychisch kranke Menschen behandeln.

Wie finde ich heraus, ob mein Behandler psychische Krankheiten behandeln darf?

Liste der PsychotherapeutInnen:

PTH – Suche (ehealth.gv.at)

Anzumerken ist hier, dass Psychotherapeuten in Ausbildung ab einem gewissen Ausbildungsgrad bereits Patienten behandeln dürfen. Sie werden dann PsychotherapeutInnen „in Ausbildung unter Supervision“ genannt. Sie dürfen bereits selbstständig PatientInnen behandeln, müssen aber regelmäßig mit ihren AusbilderInnen über ihre PatientInnen sprechen. Dies soll beispielsweise gewährleisten, dass die Therapie optimal durchgeführt wird nach den Kriterien der Therapieschule gearbeitet wird. PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision stehen leider nicht in der Liste der PsychotherapeutInnen.

In Österreich gibt es über 20 anerkannte Psychotherapierichtungen. Das vielseitige Angebot macht es für Patienten nicht leichter. In Deutschland sind nur vier Therapierichtungen anerkannt. Dafür bezahlt Deutschland bei drei der vier Therapierichtungen die Psychotherapie gänzlich. Dennoch gibt es auch in Deutschland, wie in Österreich, viel zu wenige Therapieplätze.

Informationen zur Finanzierung einer Psychotherapie entnehmen Sie bitte dem Punkt „Rahmen“ im Menü dieser Website.

Liste der Klinischen PsychologInnen:

KPL – Suche (ehealth.gv.at)

Leider wird eine klinisch psychologische Behandlung bisher nur in wenigen Fällen von der Krankenkasse bezahlt. In der Regel müssen die Behandlungen von den PatientInnen selber finanziert werden. Ein wichtiges Aufgabenfeld der Klinischen PsychologInnen ist die Diagnostik psychischer Störungen oder spezifischerer Fragestellung über Störungen des Erlebens- und Verhaltens (zum Beispiel Fragebögen über Soziale Ängste und damit einhergehendes Vermeidungsverhalten). Klinische PsychologInnen mit einiger Berufserfahrung im Bereich Diagnostik können sich um eine Stelle als WahlpsychologInnen bewerben. Bei WahlpsychologInnen übernimmt die Krankenkasse mitunter die Kosten der Diagnostellung.

Andere Berufsgruppen:

Es gibt auch den Beruf des Physiotherapeuten. Diese Berufsgruppe behandelt körperliche Probleme, wie etwa Krankheiten des Bewegungsapparates.

Lebensberater:

Lebens- und SozialberaterInnen haben meines Wissens eine sehr gute Ausbildung. Sie dürfen mitunter ihre Leistung „psychologische Beratung“ nennen. Aus meiner Sicht kann dies leicht zu einer Verwirrung oder gar Irreführung der PatientInnen führen. Denn das „Wort „psychologisch“ könnte ja implizieren, dass man es mit einem Psychologen/einer Psychologin zu tun hat. Ein Psychologe/eine Psychologin hat mindestens 5 Jahre Psychologie studiert. Im Studium bekommt der Psychologe/die Psychologin erste Kenntnisse über die Behandlung psychischer Krankheiten. Er / sie darf aber nach dem Studium noch nicht selbstständig tätig sein um psychisch kranke Menschen zu behandeln oder gesunde Menschen zu beraten. Vorher müsste er / sie die Ausbildung zum Klinischen Psychologen / zur Klinischen Psychologin oder zum Psychotherapeuten / zur Psychotherapeutin absolvieren. PsychologInnen haben in ihrem Studium noch ein umfassendes Wissen erworben. Beispielsweise, wie das menschliche Gehirn Reize verarbeitet. Sie lernen über die Funktion des Gehirns oder über diverse Phänomene des menschlichen Sozialverhaltens (Sozialpsychologie) oder auch, wie man etwa Persönlichkeiten einordnen kann (Persönlichkeitspsychologie). Sie erwerben ein umfassendes Wissen in wissenschaftlichem Arbeiten und lernen es, psychologische Tests anzuwenden und auszuwerten.

Hier finden Sie beispielsweise einen Lehrplan für Lebens- und Sozialberater. Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater | Vitalakademie Österreich

„Das Gewerbe der Lebens- und
Sozialberatung umfasst die Beratung und Betreuung von Menschen, die an
keiner krankheitswertigen Störung leiden und keinen individuellen Leidensdruck
verspüren, deshalb keiner diagnostischen Abklärung bedürfen und Hilfe im
Zusammenhang mit Persönlichkeitsproblemen, Ehe- und Familienproblemen,
Erziehungsproblemen, Berufsproblemen und sexuellen Problemen suchen.

Zusammengefasst ist also zu sagen, dass das Gewerbe der Lebens- und
Sozialberatung die Beratung und Betreuung von Menschen umfasst, die an
keiner krankheitswertigen Störung leiden und keinen individuellen Leidensdruck
verspüren, deshalb keiner diagnostischen Abklärung bedürfen und Hilfe im
Zusammenhang mit Persönlichkeitsproblemen, Ehe- und Familienproblemen,
Erziehungsproblemen, Berufsproblemen und sexuellen Problemen suchen. (abgerufen unter Gesundheitspsy_LSB_131030 (boep.or.at) am 12.12.2021)

.

Abgrenzung der Gesundheitspsychologie von der Lebens- und
Sozialberatung
(abgerufen unter Gesundheitspsy_LSB_131030 (boep.or.at) am 12.12.2021)
1.Ausgangssituation:
a. Gewerbeordnung:
Die Gewerbeordnung (GewO) findet gemäß § 2 Abs 2 Z 11 GewO keine
Anwendung auf die Ausübung der Heilkunde, der Psychotherapie und des
psychologischen Berufs im Bereich des Gesundheitswesens (…). Bezüglich der
Ausübung der Heilkunde ist § 1 Abs 3 Ärztegesetz (ÄrzteG) 1949 in der der
Fassung vor der Novelle BGBl. 460/1974 heranzuziehen (VwGH ZL 98/04/0026).
Daraus folgt, dass die Untersuchung auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von
körperlichen Krankheiten, Geistes- und Gemütskrankheiten, Gebrechen oder
Missbildungen und Anomalien, die krankhafter Natur sind und deren Behandlung
sowie die Verordnung von Heilmitteln, von Heilbehelfen und medizinisch-diagnostischen Hilfsmitteln ebenfalls nicht unter die Gewerbeordnung fällt.
Tätigkeiten zu therapeutischen Zwecken oder auch im diagnostischen Sinn sind
somit von der Gewerbeordnung ausgenommen. Sofern im Kontext mit einer
Erkrankung diagnostische oder therapeutische Versprechen oder
Heilmaßnahmen gesetzt werden, wird das im Gesundheitswesen aufrechte
Vorbehaltsprinzip als unverzichtbar angesehen (GewO
Grabler/Stolzlechner/Wendl (Hrsg.) Kommentar zu § 2 RZ 32).
b. Lebens- und Sozialberatung:
Gemäß § 119 Abs 1 GewO bedarf es für die Beratung und Betreuung von
Menschen insbesondere im Zusammenhang mit Persönlichkeitsproblemen, Ehe-und Familienproblemen, Erziehungsproblemen, Berufsproblemen und sexuellen
Problemen, einer Gewerbeberechtigung. Lebens- und Sozialberatern obliegt
ganz allgemein die Beratung von Menschen im Zusammenhang mit Problemen,
die durch das menschliche Zusammenleben entstehen (Grabler,
Stolzlechner, Wendl zu § 2 RZ 44).
Dem Wort „Beratung“ wohnt schon seinem ursprünglichen Sinn nach das
individuelle Eingehen auf ein zu beratendes Individuum inne (Grabler,
Berufsverband Österreichischer PsychologInnen, Dietrichgasse 25, 1030 Wien, www.boep.or.at
ZVR: 968109293
Stolzlechner, Wendl zu § 119 RZ 6). Die Leistungen des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung richten sich somit an Einzelpersonen,
• die Probleme haben, die durch das menschliche Zusammenleben
entstehen und
• die ihrerseits einer Beratung zugänglich sind.
Der Gesetzgeber zählt in diesem Zusammenhang Persönlichkeitsprobleme, Ehe-und Familienprobleme, Erziehungsproblemen, Berufsproblemen und sexuellen
Problemen auf.

Jedenfalls nicht vom Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung umfasst ist
gemäß § 2 Abs 2 Z 11 GewO die Feststellung, ob Personen an einer
krankheitswertigen Störung leiden, die Setzung von diagnostischen
Schritten oder therapeutischen Versprechen und Heilmaßnahmen im
Kontext mit einer Krankheit und somit mit Personen, die einen individuellen
Leidensdruck verspüren. Auch der Umstand, dass einzelne Inhalte im Rahmen
der Lebens- und Sozialberaterausbildung erlernt werden, die auch anderen
Ausbildungen zu einzelnen Gesundheitsberufen innewohnen, vermag daran
nichts zu ändern, weil diese Ausbildungsschritte in erster Linie den Zweck
verfolgen, abschätzen zu können, ob einzelne Personen zu einem Angehörigen
eines Gesundheitsberufs weiter zu verweisen sind, oder auf gewerberechtlicher
Basis beraten werden können.